PSYCHOTHERAPEUTISCHE PRAXIS DR. JÜRGEN BRUNNER

KOSTEN

 

Gesetzliche Krankenversicherung 

 

Die Kosten für Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Das umfasst auch alle Vorgespräche (psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen). Zum Erstgespräch und in der jeweils ersten Sitzung im neuen Quartal müssen Sie lediglich Ihre elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Sie brauchen keinen Überweisungsschein. Vor dem Erstgespräch müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse keinen Antrag stellen und auch keine Genehmigung einholen. Alle weiteren Schritte besprechen wir ausführlich in den Vorgesprächen. Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch die Krankenkasse ist für Sie unkompliziert und unbürokratisch. Hierbei unterstütze ich Sie selbstverständlich.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die von den privaten Krankenkassen und der Beamten-Beihilfe anerkannt wird. Die Kosten für die Vorgespräche, die sogenannten probatorischen Sitzungen, werden in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe ohne vorherige Bewilligung erstattet. Die meisten privaten Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen die Kosten für ärztliche Psychotherapie vollständig. Der Umfang der Kostenerstattung hängt vom Vertrag ab, den Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Viele private Krankenversicherungen und die Beihilfe erstatten die Kosten für Psychotherapie nach Antragstellung und Befürwortung durch einen Gutachter/Beratungsarzt. In vielen Fällen ist deshalb nach den Vorgesprächen ein ausführlicher, anonymisierter Bericht des Therapeuten an einen Gutachter/Beratungsarzt erforderlich, den ich gerne für Sie schreibe. Bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe unterstützte ich Sie gerne.